Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für die ersten 3-6 Stunden werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (antragsfrei) übernommen. Bei einer Kurzzeittherapie können bis zu 24 Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt werden, die in der Regel bewilligt werden. Anschließend bzw. bei der Beantragung einer Langzeittherapie (60 Stunden) muss die Therapie in einem anonymisierten Bericht durch den Therapeuten begründet werden. Die Krankenkasse entscheidet dann, nach der Beurteilung eines unabhängigen Gutachters, über die Bewilligung. Normalerweise können maximal 80 Stunden beantragt werden.
Private Krankenkassen
Die Therapiekosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Die individuellen Bedingungen sollten vor Beginn der Therapie jedoch abgeklärt werden; insbesondere, ob die Kostenübernahme von Therapiestunden (im vollem Umfang/ anteilig) in Ihrem Vertrag enthalten ist, eine Stundenbegrenzung pro Jahr vorliegt, eine Beschränkung auf ärztliche Psychotherapeuten vorliegt bzw. welche Unterlagen zur Antragsstellung erforderlich sind. Über die stattgefundenen psychotherapeutischen Leistungen stelle ich Ihnen dann monatlich eine Rechnung gemäß der GOP-Gebührenordnung (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, 2,3-facher Satz), die Sie zunächst privat bezahlen und dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Selbstzahler
Die Abrechnung von Selbstzahlern erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten monatlich eine Rechnung.